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KESB im Kanton Thurgau


In jedem der fünf Bezirke des Kantons Thurgau befindet sich eine Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde:

Geografisch ist jede der fünf Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden für die Einwohnerinnen und Einwohner der zum jeweiligen Bezirk gehörenden Gemeinden zuständig.

Klicken Sie auf die Gemeinde, in welcher die betroffene Person ihren zivilrechtlichen Wohnsitz hat, um zu erfahren, welche KESB zuständig ist.

Aadorf  Affeltrangen  Altnau  Amlikon-Bissegg  Amriswil  Arbon  Basadingen-Schlattingen  Berg  Berlingen  Bettwiesen  Bichelsee-Balterswil  Birwinken  Bischofszell  Bottighofen  Braunau  Bürglen  Bussnang  Diessenhofen  Dozwil  Egnach  Erlen  Ermatingen  Eschenz  Eschlikon  Felben-Wellhausen  Fischingen  Frauenfeld  Gachnang  Gottlieben  Güttingen  Hauptwil-Gottshaus  Hefenhofen  Herdern  Hohentannen  Homburg  Horn  Hüttlingen  Hüttwilen  Kemmental  Kesswil  Kradolf-Schönenberg  Kreuzlingen  Langrickenbach  Lengwil  Lommis  Märstetten  Mammern  Matzingen  Müllheim  Münchwilen  Münsterlingen  Neunforn  Pfyn  Raperswilen  Rickenbach  Roggwil  Romanshorn  Salenstein  Salmsach  Schlatt  Schönholzerswilen  Sirnach  Sommeri  Steckborn  Stettfurt  Sulgen  Tägerwilen  Thundorf  Tobel-Tägerschen  Uesslingen-Buch  Uttwil  Wäldi  Wängi  Wagenhausen  Warth-Weiningen  Weinfelden  Wigoltingen  Wilen  Wuppenau  Zihlschlacht-Sitterdorf

Das Departement für Justiz und Sicherheit (DJS) übt die administrative Aufsicht über die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden aus, die juristische Aufsicht hat das Obergericht inne.