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Aufgaben der KESB

"Der Staat achtet und schützt Würde und Freiheit des Einzelnen."

(§ 5 der Verfassung des Kantons Thurgau)

Willkommen auf der Homepage der fünf Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden im Kanton Thurgau

Die interdisziplinär zusammengesetzten Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden stellen sowohl den Schutz von Erwachsenen sicher, die nicht in der Lage sind, die für sie notwendige Unterstützung einzuholen, weil sie beispielsweise geistig oder psychisch beeinträchtigt sind, als auch das Wohl von Kindern und Jugendlichen, deren Eltern sich nicht um sie kümmern können. Erfährt die KESB durch die betreffende Person selbst oder durch Dritte (Angehörige, Nachbarn, Polizei, Amtsstellen, Betreuungseinrichtungen, Schulen etc.) von einer Gefährdungssituation, ist es ihre Aufgabe, zu klären, ob und welche Unterstützung erforderlich ist. Denkbar ist, dass die KESB eine Beiständin oder einen Beistand einsetzt, der sich um die Belange der betroffenen Person kümmert. Weiter kann die KESB Weisungen erteilen, und für bestimmte Geschäfte ist ihre Zustimmung einzuholen. Dabei darf die Freiheit des Einzelnen nur so weit eingeschränkt werden, wie dies zu seinem Schutz und zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Daseins notwendig ist.