Kinder und Jugendliche
Gemäss Artikel 11 der Bundesverfassung haben Kinder und Jugendliche Anspruch auf besonderen Schutz ihrer Unversehrtheit und auf Förderung ihrer Entwicklung. Diese Aufgabe liegt hauptsächlich in der Verantwortung der Eltern. Verschiedene Gesetzesbestimmungen schützen die Belange von Kindern und Jugendlichen zusätzlich.
Das Kind verheirateter Eltern
Das Kind unverheirateter Eltern
Das Kind geschiedener Eltern
Kindesschutz
Kindesvermögen