Das Kind geschiedener Eltern
Sind sich geschiedene Eltern einig, was eine Neuregelung der elterlichen Sorge, der Obhut (die Befugnis mit dem Kind zusammenzuwohnen, mit ihm in häuslicher Gemeinschaft zu leben) und des Unterhalts für das Kind betrifft, können sie sich an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde wenden. Bei Uneinigkeit hinsichtlich elterlicher Sorge, Obhut und Unterhalt für das Kind ist Klage bei Gericht einzureichen, welches gegebenenfalls auch das Besuchsrecht (persönlicher Verkehr) regelt. Ist das Besuchsrecht einzig neu zu regelnder Punkt und eine Neuregelung im Interesse des Kindes, ist die KESB zuständig, unabhängig davon, ob sich die Eltern einig sind oder nicht.
Empfehlenswert ist, dass Eltern bei Uneigkeit die Hilfsangebote der verschiedenen Institutionen wahrnehmen, um gute Lösungen insbesondere für ihr gemeinsames Kind zu finden (bspw. Perspektive Thurgau, Familienband, Schritt für Schritt, Meglio GmbH, Paardialog, Kinder im Blick).