Das Kind verheirateter Eltern
Die rechtliche Verbindung zwischen dem Vater und dem Kind wird kraft der Ehe der Mutter begründet. Das Kindesverhältnis entsteht ausserdem durch Adoption. Solange das Kind minderjähring ist, steht es unter der gemeinsamen elterlichen Sorge von Vater und Mutter.
Während der Ehe tragen die Eltern die Kosten des Unterhalts für das Kind nach den Bestimmungen des Eherechts. Die Eltern haben insbesondere die Kosten für Betreuung, Erziehung, Ausbildung und Kindesschutzmassnahmen zu tragen.