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Vertretung bei medizinischen Massnahmen

Vertretung bei medizinischen Massnahmen

Ist jemand urteilsunfähig, ohne vorgängig medizinische Anweisungen in einer Patientenverfügung festgelegt zu haben, so sind der Reihe nach folgende Personen berechtigt, sie bei Entscheiden über ambulante oder stationäre medizinische Massnahmen zu vertreten: